Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren vor dem Schulrat war daher nicht die organisatorische Zuteilung der Kindergartenleitung, sondern das im angefochtenen Entscheid abgelehnte Gesuch um Umteilung von C.. Ob die von der Kindergartenleitung vorgenommene formlose Zuteilung eine schulorganisatorische Massnahme, ein Realakt ohne Verfügungscharakter und Anfechtungsmöglichkeit darstellt, kann offen gelassen werden. 2011 Schulrecht 195