45 Rückzahlung nach § 3 SPG - Die Rückzahlungspflicht nach § 3 SPG knüpft an den materiell unrechtmässigen Leistungsbezug an. - Als unrechtmässiger Bezug gelten Leistungen, die aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben ausgerichtet wurden. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 6. Juli 2011 in Sachen A. gegen Gemeinderat B. und Bezirksamt C. (WBE.2010.249). Aus den Erwägungen