Die auswärtigen Schüler der Oberstufe besuchen die obligatorische Schule in M., weil sich diese Gemeinden zu einem Kreisschulverband zusammengeschlossen haben. Die Tagesstrukturen werden am Schulort benötigt und es wäre weder praktikabel, noch zweckmässig oder sinnvoll, wenn der Beschwerdeführer mit allen Wohngemeinden separate 2011 Sozialhilfe 177