Die Mahlzeiten werden zu Selbstkosten mit einem Zuschlag für die Betreuung abgegeben, wobei Reduktionen möglich sind. Der Beschwerdeführer führt für die Oberstufe einen Mittagstisch in der Turnhalle B. und für die Kindergarten, Unter- und Mittelstufe eine Betreuung im "X.". Beschränkungen nach dem Wohnort der Schüler sind dem Leistungsvertrag nicht zu entnehmen, auch nicht mit Bezug auf den Beitrag, welchen die Einwohnergemeinde M. leistet. Es kann daher ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer seine Dienstleistung für alle Kinder erbringt, welche die Schulen oder den Kindergarten in M. besuchen, und für diese Leistungen von der Gemeinde M. entschädigt wird.