Im April 2007 fuhr er erneut 156 km/h (nach Abzug der Toleranz) anstelle von 120 km/h, worauf ihm der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde. Während dieses vorsorglichen Entzugs erfolgte die Begutachtung, anlässlich welcher der Beschwerdeführer schon im Gespräch deutlich zeigte, dass er das einzige Problem bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen darin sieht, dass er sich zu oft hat erwischen lassen. Die verkehrsspezifischen Testuntersuchungen belegen schlüssig und nachvollziehbar, dass beim Beschwerdeführer eine Neigung zu riskanten Fahrmanövern und zu Selbstüberschätzung besteht.