Nach einem ersten Warnungsentzug im Jahr 1986 musste dem Beschwerdeführer zwischen 1991 und 2005 der Führerausweis sechsmal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen entzogen werden. Die zwei letzten Warnungsentzüge in den Jahren 2002 und 2005 dauerten je 7 Monate und bewirkten beim Beschwerdeführer keine Verhaltensänderung – im Gegenteil: Im April 2007 fuhr er erneut 156 km/h (nach Abzug der Toleranz) anstelle von 120 km/h, worauf ihm der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde.