" 4.2.2. Am 19. März 2008 erfolgte die verkehrspsychologische Untersuchung des Beschwerdeführers durch das Verkehrsinstitut X, eine behördlich anerkannte Stelle, die im Auftrag kantonaler Administrativbehörden seit 1998 verkehrspsychologische Eignungsuntersuchungen von Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenkern durchführt. Das 12-seitige Gutachten datiert vom 20. März 2008 und stützt sich auf die Akten des Strassenverkehrsamtes sowie auf eine Untersuchung des Beschwerdeführers vom 19. März 2008, anlässlich welcher ein 57-minütiges Gespräch mit dem Beschwerdeführer stattfand, 2010 Strassenverkehrsrecht 87