4.2.1. Die Gutachterin X wurde vom Strassenverkehrsamt gebeten, dem Strassenverkehrsamt die folgenden Fragen zu beantworten: "1. Bietet J. A. Gewähr, dass er inskünftig als Motorfahrzeugführer die Vorschriften beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht nehmen würde, das heisst, ist er als Motorfahrzeuglenker charakterlich geeignet? 2. (Falls Frage 1. mit Nein beantwortet werden muss:) Unter welchen Voraussetzungen kann die charakterliche Eignung wieder bejaht werden?" 4.2.2.