Massgebend für einen unbefristeten Führerausweisentzug im Sinne einer verkehrsrechtlichen Sicherungsmassnahme ist, ob auf Charaktermängel geschlossen werden muss, die ernsthaft befürchten lassen, der Führer werde früher oder später wieder verkehrsgefährdende Verkehrsregelverletzungen begehen (VGE I/34 vom 26. März 2009, S. 8 f.). In Ziffer 6 des Leitfadens "Verdachtsgründe fehlender Fahreignung" der Expertengruppe Verkehrssicherheit des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 26. April 2000 wird betreffend charakterlichen Defiziten festgehalten, dass Fahrzeuglenker über eine Reihe minimaler charakterlicher Eigenschaften