Auch dass ein Bürgerrechtsbewerber – und sei es vor dem Hintergrund des laufenden Einbürgerungsverfahrens – einem Teil oder all seinen offenen finanziellen Verpflichtungen nachkommt, ist von erheblicher Bedeutung. Hier sticht ins Auge, dass der Beschwerdeführer seit den aus dem Jahr 1998 datierenden Verlustscheinen bis November 2007, d.h. 2010 Einbürgerungen 257