gemäss Checkliste ist zudem, wie gerade der vorliegende Fall zeigt, in zeitlicher und auch qualitativer Hinsicht zu undifferenziert. Die Checkliste unterscheidet nämlich in qualitativer Hinsicht in keiner Weise danach, ob eine Betreibung zu Recht erfolgte oder nicht, ob nur eine Betreibung innert der Dreijahresfrist erfolgte oder mehrere, und wie hoch der in Betreibung gesetzte Betrag war. Es ist gemäss Checkliste auch unerheblich, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber allfällige Schulden bezahlt oder nicht. All diese Umstände sind aber für die Beurteilung des finanziellen Leumunds einer Person von Bedeutung.