Verlustscheine erfüllte (b). Einzig das Kriterium des Fehlens von Betreibungen innert der letzten drei Jahre (a) hielt der Beschwerdeführer nicht ein, da die Betreibungsregisterauszüge eine Betreibung vom 29. Oktober 2007 über Fr. 712.70 auswiesen. Diese lag im Zeitpunkt der Beurteilung durch die JUS rund zweieinhalb Jahre zurück; der in Betreibung gesetzte Betrag war im Zeitpunkt der Beurteilung durch die JUS seit rund zwei Jahren bezahlt. 2.4.3. 2.4.3.1. Für den Entscheid darüber, ob das Kantonsbürgerrecht erteilt werden kann, ist, wie bereits erwähnt (Erw. 2.3.2.), eine Gesamtwürdigung aller für die Einbürgerung verlangten Voraussetzungen vorzunehmen.