Diesem Schreiben, mit dem die JUS ihre eigene Praxis offen legte (vgl. dazu auch Protokoll des Grossen Rats, 37. Sitzung vom 29. Juni 2010, Votum Regierungsrat Hofmann S. 1433), lag eine detaillierte "Checkliste der Prüfungskriterien für Gemeinden" bei. Gemäss dieser Checkliste verlangt die JUS mit Blick auf den finanziellen Leumund, dass (a) keine Betreibungen in den letzten drei Jahren und während des Verfahrens vorliegen. Ausserdem dürfen (b) keine unerledigten jüngeren Verlustscheine vorliegen; Verlustscheine, die vor fünf Jahren oder weniger ausgestellt worden sind, müssen erledigt sein.