2.4.2. 2.4.2.1. In einem Schreiben vom 3. Januar 2006 an die Gemeinderäte des Kantons Aargau teilte der Vorsteher des DVI mit, dass die JUS in Zukunft für die Behandlung von Gesuchen um Erteilung des Kantonsbürgerrechts die Einhaltung bestimmter, im Schreiben näher definierter Voraussetzungen erwarte. Diesem Schreiben, mit dem die JUS ihre eigene Praxis offen legte (vgl. dazu auch Protokoll des Grossen Rats, 37. Sitzung vom 29. Juni 2010, Votum Regierungsrat Hofmann S. 1433), lag eine detaillierte "Checkliste der Prüfungskriterien für Gemeinden" bei.