Gegenüber dem Stadtrat wies er sich anlässlich des "Einbürgerungsgesprächs" vom 20. August 2007 über gute Kenntnisse des Staatsrechts, des Staatssystems und der politischen Rechte und Pflichten eines Schweizerbürgers aus. Aus den Akten ergeben sich darüber hinaus keine Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer die Grundwerte der Bundesverfassung in seinem täglichen Leben nicht beachten würde. 2.4.2. 2.4.2.1.