Darüber hinaus ist im Einbürgerungsverfahren (soweit dies überhaupt möglich ist) zu prüfen, ob der Bewerber die verfassungsrechtliche Grundordnung, insbesondere die Grundrechte (z.B. Gewaltmonopol des Staates, Gleichheit der Geschlechter, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit), die ein demokratisches Staatswesen auszeichnen, achtet und in seinem privaten Alltag (z.B. im Verhalten gegenüber den Behörden, am Arbeitsplatz, in der Familie, mit Freunden, etc.) auch tatsächlich lebt. Dazu gehört schliesslich auch, dass der Bewerber als Teilnehmer am Wirtschaftsleben seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. 2.3.3. Die Notwendigkeit einer Gesamtschau hinsichtlich des Erfor-