Der Grund dafür habe darin gelegen, dass bei den Zustellungen von Rechnungen und Mahnungen postalische Verwechslungen erfolgt seien. Grund für die Betreibungen sei nicht seine Nachlässigkeit gewesen, vielmehr habe er von den Forderungen bzw. Mahnungen keine Ahnung gehabt. In den letzten fünfeinhalb Jahren sei es nur noch zu einer einzigen Betreibung gekommen, offenbar im Zusammenhang mit einem alten Verlustschein. Die entsprechende Forderungssumme sei verhältnismässig bescheiden. Zudem habe er die Forderung vollumfänglich bezahlt. Es könne somit bei ihm nicht von einem nicht einwandfreien finanziellen Leumund gesprochen werden. 2.3. 2.3.1.