46 Einbürgerungsverfahren. - Anforderungen hinsichtlich der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (Erw. 2). - Es ist unverhältnismässig, wenn aufgrund eines eher gering einzustufenden Mangels bei einem Einbürgerungskriterium ohne Würdigung der übrigen Voraussetzungen schematisch die Einbürgerung verweigert wird (Erw. 2.4.3.1). - Das Erfordernis der fehlenden Betreibung ist in zeitlicher und auch qualitativer Hinsicht zu undifferenziert (Erw. 2.4.3.2). Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Dezember 2010, in Sachen P. (WBE.2010.261). Aus den Erwägungen