gestaltet sein, dass es zuverlässige Aussagen über das Sprachniveau erlaubt; zudem müssen fachlich qualifizierte bzw. entsprechend geschulte Personen am Verfahren teilnehmen. Zur Evaluation der erforderlichen Sprachkenntnis sind verschiedene Verfahren denkbar (vgl. dazu ausführlich die bereits mehrfach angeführte Studie von GÜNTHER SCHNEIDER ET. AL., a.a.O., S. 9, wo drei Modelle vorgeschlagen werden: [a] Kommissionsmodell, d.h. Befragung durch die zuständige Kommission unter Einbezug einer Fachperson; [b] Sachbearbeitermodell, d.h. Befragung durch geschulte Sachbearbeiter anhand einer Checkliste; [c] Test bzw. Sprachprüfungsmodell, d.h. externe Durchführung einer eigent-