2011 Sozialhilfe 177 Leistungsvereinbarungen abschliessen müsste. Mit den Zielen der familienergänzenden Kinderbetreuung nach § 39 SPG unvereinbar wäre, Schülerinnen und Schüler aus andern Wohngemeinden mangels einer Leistungsvereinbarung mit der Wohngemeinde vom Mittagstisch auszuschliessen. Die Gemeinden eines Kreisschulverbandes können sich über ihre Zusammenarbeit vertraglich einigen (§§ 56 ff. SchulG; § 72 GG).