Auch anlässlich der Verhandlung vom 7. September 2010 liess der Beschwerdeführer ausführen, er wolle entlassen werden, er erkläre sich jedoch dazu bereit, die Depotmedikation so, wie sie im Moment verabreicht werde, beizubehalten. Anlässlich der Verhandlung vom 27. Juli 2010 äusserte sich der Beschwerdeführer ausserdem auf Nachfrage seines Rechtsvertreters hin sinngemäss dahingehend, sich durchaus vorstellen zu können, regelmässig zur Gesprächstherapie zu gehen.