4.3.3. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer selbst mit Schreiben vom 30. August 2010 ausführen lässt, er wäre mit einer sofortigen Entlassung in ein Hotelzimmer, "dies mit der gleichzeitigen Verpflichtung, Depotmedikation einzunehmen", einverstanden. Die Weisung in Bezug auf die Medikation entspricht im Übrigen – abgesehen von der Dosierung (deren Festsetzung gehört in den Fachbereich der Ärzte [AGVE 2003, S. 152]) – dem Eventualantrag gemäss Schreiben des Beschwerdeführers vom 30. August 2010.