Dann könnte auf eine orale Medikation mit weniger unangenehmen Nebenwirkungen, z.B. Abilify, welches der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben bevorzugen würde, umgestellt werden. Eine Abwägung zwischen dem Ziel bzw. Zweck der Weisung gegen die Schwere des Eingriffs führt deshalb für das Verwaltungsgericht zum eindeutigen Ergebnis, dass die Entlassung mit Weisungen, sich regelmässig beim EPD Z. in ambulante psychiatrische Be- 204 Verwaltungsgericht 2010