kann (vgl. Erw. 4.4 hiernach), ist der Beschwerdeführer wenige Tage nach dem Empfang des Urteils (…) aus der Klinik zu entlassen. 4.4. 4.4.1. Bei Gefahr eines sofortigen Rückfalls ist die Entlassung nicht angezeigt (AGVE 1994, S. 352 ff.). Dass vorliegend eine grosse Rückfallsgefahr besteht, wird nachfolgend noch aufzuzeigen sein. Wie bereits in Erw.