Dadurch habe er nun grundsätzlich die Möglichkeit, bei der IGWG einzutreten, wobei ein (Vorstellungs-)Gespräch auf den 17. September 2010 angesetzt sei. Damit die Wohn- bzw. Unterkunftssituation für den Beschwerdeführer abschliessend geklärt und beim Externen Psychiatrischen Dienst (EPD) Z. bereits ein erster Termin vereinbart werden 2010 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 201