sowie die Tatsache, dass im Zeitpunkt der Urteilsfällung die künftige Unterkunftssituation für den Beschwerdeführer weitgehend ungewiss ist. Wie der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 15. September 2010 ausführen liess, habe er (…) eine Stelle gefunden und könne diese am 20. September 2010 antreten. Dadurch habe er nun grundsätzlich die Möglichkeit, bei der IGWG einzutreten, wobei ein (Vorstellungs-)Gespräch auf den 17. September 2010 angesetzt sei.