Auf Nachfrage hin, ob sie ihrem Sohn zutrauen würden, selbstständig zu leben, schilderten sie anlässlich der Verhandlung vom 27. Juli 2010, er brauche gewisse Strukturen, eine gewisse Begleitung. In ihrem Schreiben vom 30. Juni 2010 hielten sie fest, sie müssten aus ihrer Erfahrung davon ausgehen, dass ihr Sohn den Wiedereinstieg in ein geregeltes selbständiges Leben ohne begleitende Massnahmen nicht schaffen könne. 4.3. 4.3.1. Es ist unbestritten, dass sich das Zustandsbild des Beschwerdeführers seit Klinikeintritt stark verbessert hat. Zweifellos ist der Beschwerdeführer nach wie vor behandlungsbedürftig; seine psychiatrische Grunderkrankung macht