der Beschwerdeführer sei "viel, viel klarer als ohne Medikamente". Eines der Hauptargumente für ein betreutes Wohnen sei die Sicherstellung der Medikation. Der Beschwerdeführer sei bisher nicht in der Lage gewesen, alleine zu wohnen; er habe sich gar verschuldet. Die Klinik sehe in diesem Zusammenhang auch die Gefahr einer sozialen Verwahrlosung. Die Krankheits- und Behandlungseinsicht seien gleich Null; dies mache es so schwierig. Weiter schilderte die 200 Verwaltungsgericht 2010