Therapien sofort abgesetzt habe, keine Sozialhilfe in Anspruch genommen habe und sich massiv verschuldet habe. Eine Entlassung in eine nicht betreute Wohnform würde, so die Klinik, innert kürzester Zeit in einem Rückfall enden. Weiter bestätigte die zuständige Oberärztin in ihrem Bericht, unter der Medikation mit Risperdal zeige sich – trotz gewisser Residualsymptome – ein relativ stabiler Zustand. Anlässlich der Verhandlung vom 7. September 2010 schilderte die zuständige Oberärztin, das Risperdal sei objektiv gut verträglich; der Beschwerdeführer sei "viel, viel klarer als ohne Medikamente".