ZGB kann die probeweise Entlassung mit Weisungen angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen für eine Entlassung nicht in allen Teilen erfüllt sind. 4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer selbst verlangte in seinem Schreiben vom 15. September 2010 seine unverzügliche Entlassung aus der Klinik. Er schilderte, am 17. September 2010 habe er ein Vorstellungsgespräch bei der IGWG; es sei vorgesehen, dass er zunächst dort schnuppern gehe und dann definitiv einziehe. Als Übergangslösung könne er in einem Hotel in Y. wohnen. Bezüglich Medikation schilderte er anlässlich der Verhandlung vom 27. Juli 2010, er habe die Medikamente im Vorfeld der Hospitalisation abgesetzt, weil er