Die am 1. Dezember 2009 anlässlich der Begutachtung durchgeführte Urinprobe war nota bene ebenfalls negativ bezüglich sämtlicher untersuchter Substanzen. Seit der Hausdurchsuchung im September 2009 bis zum heutigen Zeitpunkt – also während einer Dauer von rund elf Monaten – hat der Beschwerdeführer somit drogenabstinent gelebt. Offensichtlich hat der Beschwerdeführer tatsächlich die Kraft und den Willen, mit dem Cannabiskonsum aufzuhören.