rerausweis wegen In-Verkehr-Bringens eines Personenwagens in nicht vorschriftsgemässem Zustand (abgefahrene Reifen) entzogen. Gemäss Gutachten habe der Beschwerdeführer – gemäss seinen Angaben – stets darauf geachtet, nicht unter Drogeneinfluss Auto zu fahren und dabei einen Abstand von 24 Stunden zum letzten Konsum eingehalten. Auch sei er schon mehrmals von der Polizei als Autofahrer kontrolliert worden, habe jedoch nie Anlass zu einem Verdacht auf Drogenkonsum gegeben. Seit der Hausdurchsuchung vom 28. September 2009 habe der Beschwerdeführer den Cannabiskonsum gänzlich und konsequent eingestellt.