Zeit vorher angekündigten – ärztlichen Untersuchung, seine hinausgezögerte zweite Urin- und Blutprobenanalyse, der Konsum mehrerer berauschender oder betäubender Mittel sowie der langjährige regelmässige Cannabiskonsum hinreichend aussagekräftige Anzeichen für den Verdacht seien, dass er gewohnheitsmässig Cannabis konsumiere und selbst vor einer ärztlichen Untersuchung darauf nicht verzichten könne. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es bei einem solchen Konsumverhalten überwiegend wahrscheinlich sei, dass der Betroffene ausser Stande ist, eine drogenkonsumbedingte zeitweilige Fahruntüchtigkeit rechtzeitig als solche zu erkennen oder