Ein eingefordertes Arztzeugnis, das sich zur Frage der möglichen Drogenabhängigkeit äussern sollte, konnte diese Frage nicht abschliessend beantworten, weshalb eine Eignungsuntersuchung durch die Psychiatrische Poliklinik der Universität Bern (PUPK) angeordnet wurde. Im Gutachten wurde festgehalten, eine Drogensucht könne nicht nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesgericht erwog, dass das Aussageverhalten des Betroffenen im Verfahren (widersprüchliche Angaben betreffend Konsum), der positive Befund auf Cannabinoide bei der ersten – längere 2010 Strassenverkehrsrecht 79