ten. 5.2. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund des im Sachverhalt geschilderten Vorfalls und der Aussagen des Beschwerdeführers zu seinem Drogenkonsumverhalten eine eingehende fachärztliche Begutachtung angeordnet. Anlässlich der Begutachtung gab der Beschwerdeführer an, vor 9 Jahren mit dem Konsum von Cannabis begonnen zu haben, jedoch habe er auch Pausen von mehreren Monaten bis Jahren eingelegt. Erst vor 1 ½ Jahren habe er wieder angefangen, "richtig zu kiffen", und schliesslich mit der Einrichtung einer eigenen Hanfproduktionsanlage vor 6 Monaten fast täglich bis zu 10 Joints oder mehr geraucht.