Zwar darf nicht bei jedem Cannabiskonsumenten ohne weiteres eine mangelnde Fahreignung vermutet und eine entsprechende verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet werden. Diesbezüglich ist auch eine möglichst rechtsgleiche Praxis im Vergleich zum Alkoholmissbrauch 2010 Strassenverkehrsrecht 101