Im Übrigen kann erst aufgrund der hier streitigen fachärztlichen Untersuchung geprüft werden, wie häufig und intensiv der Cannabiskonsum tatsächlich ist, ob der Beschwerdeführer zusätzlich andere Drogen bzw. Alkohol oder Medikamente konsumiert und wie sein psychischer und gesundheitlicher Gesamtzustand sich insgesamt auf die Frage der Fahreignung auswirkt. 3.3.4. Vorliegend wird nicht ausser Acht gelassen, dass nicht jeder Cannabiskonsum zwingend die Fahrfähigkeit beeinträchtigt und Cannabiskonsumenten – ebenso wie solche von Alkohol – in der Lage sein können, die Gefährlichkeit der Droge im Strassenverkehr zu er-