seinen Verfehlungen vom 13. Juni 2009, welche Anlass zu dem nach wie vor hängigen Strafverfahren gaben, neun Tage Untersuchungshaft erstanden hatte, hörte er dennoch nicht mit dem Konsum von Marihuana auf und konsumierte er weiterhin Marihuana, wie er einerseits im Strafverfahren ausdrücklich zugegeben hatte und sich andererseits aus der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ergibt, in welcher der Beschwerdeführer anführte, mittlerweile – d.h. seit Ende Dezember 2009 – kein Cannabis mehr zu konsumieren. Damit gesteht der Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren indes ein, solche Rauschmittel bis Ende Dezember 2009 zu sich genommen zu