Mit dem Konsum von Marihuana aufgehört habe er deswegen jedoch nicht. Pro Woche habe er durchschnittlich jeweils ungefähr drei Gramm Marihuana konsumiert, somit total rund 250 Gramm seit Januar/Februar 2008. 3. 3.1. Wie bereits erörtert (siehe vorne Erw. 2.3), kann ein Sicherungsentzugsverfahren eingeleitet und allenfalls ein vorsorglicher Führerausweisentzug angeordnet werden, ohne dass ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt; dies muss ebenso für die Anordnung einer fachärztlichen Begutachtung gelten. Die Wiedererteilung des Führerausweises wird vom günstigen Ausgang einer fachärztlichen Untersuchung abhängig gemacht. Wird anlässlich der Abklärung die Fahr-