nen Strafverfahrens anerkannte der Beschwerdeführer, regelmässig Marihuana zu konsumieren, letztmals am 7. Juni 2009, als er an seinem Wohnort in Y. einen "Joint" geraucht habe. Anlässlich seiner Einvernahme am 16. Juni 2009 gab der Beschwerdeführer hinsichtlich seines Konsums zu Protokoll, vor ca. zwei Jahren das erste Mal Marihuana geraucht zu haben. Andere Drogen habe er hingegen – auch in der Vergangenheit – nicht konsumiert. Wegen Konsums von Marihuana sei er bereits zweimal angezeigt worden. Mit dem Konsum von Marihuana aufgehört habe er deswegen jedoch nicht.