Mithin darf ein Sicherungsentzugsverfahren eingeleitet und allenfalls ein vorsorglicher Führerausweisentzug angeordnet werden, ohne dass ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt. Demzufolge braucht vorliegend der Ausgang des Strafverfahrens nicht abgewartet zu werden. 2.4. Aus den beigezogenen Akten geht hervor und ist vom Beschwerdeführer auch in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde unbestritten geblieben, dass er regelmässig Cannabis konsumierte.