vorsorgliche Entzug des Führerausweises zu Recht erfolgt ist, hängt also davon ab, ob aufgrund der Aktenlage genügend konkrete Anhaltspunkte bestehen, welche das Vorliegen eines Ausschlussgrundes wahrscheinlich erscheinen lassen (AGVE 1997, S. 472; 1982, S. 214 f.) Da die vorsorglichen Sicherungsentzüge im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüglich zu erlassen sind, können sie grundsätzlich unabhängig von einer Verkehrsregelverletzung oder einer anderen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angeordnet werden und dauern so lange, als der Ausschlussgrund anhält.