19 BetmG), falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB) und Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB). Das entsprechende Strafverfahren ist noch hängig. 3. Gestützt auf diese Feststellungen, insbesondere den Äusserungen des Beschwerdeführers im polizeilichen Ermittlungsverfahren, erliess das Strassenverkehrsamt die angefochtene Verfügung." 2.2. (…) 2.3. Gemäss Art. 30 i.V.m. Art. 108 Abs. 3 VZV kann der Führerausweis bis zur Abklärung von Ausschlussgründen sofort vorsorglich entzogen werden. Bei dieser Art des Entzuges handelt es sich um einen Sicherungsentzug in Form einer vorsorglichen Massnahme.