2. 2.1. Das DVI ging in Anlehnung an die Strafakten von folgendem Sachverhalt aus: " 2. a) Am 13. Juni 2009 wurde der Beschwerdeführer als Lenker eines Personenwagens zur polizeilichen Kontrolle angehalten. Bei der Effektenkontrolle wurden 19 Minigrips Marihuana mit einem Gesamtgewicht von 57 Gramm aufgefunden und sichergestellt. Im Laufe von polizeilichen Befragungen in diesem Zusammenhang hat der Beschwerdeführer gemäss den polizeilichen Feststellungen Anzeichen von Denkund Konzentrationsstörung aufgewiesen.