Anhaltspunkte vorliegen, dass der Beschwerdeführer andere Verkehrsteilnehmer als Folge einer allfälligen Cannabisabhängigkeit in erhöhtem Mass gefährden könnte, wenn er bis zum Vorliegen der fachärztlichen Begutachtung weiterhin zum Verkehr zugelassen würde. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 12. August 2010 in Sachen K.A. gegen den Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres (WBE.2010.160). Aus den Erwägungen