Grund nicht als Riegel wirkt. Viertens nimmt der Neubau der Beschwerdeführerin keine freie Aussicht, ist doch diese gegen Süden schon heute durch den Baumbestand stark eingeschränkt. Ausserdem liegt das Grundstück der Beschwerdeführerin rund 5 m höher, was die optischen Auswirkungen des Neubaus ebenfalls reduziert. 2.2.4. Die Beschwerdeführerin beruft sich ferner darauf, der Neubau mit 4 Geschossen beeinträchtige das Quartierbild.