Das gilt selbst in der kalten Jahreszeit, in der die Bäume (wie auf den aktenkundigen Fotografien) keine Blätter tragen. Der dazwischenliegende Raum und der Baumbestand haben - wie die Vorinstanz zutreffend festhält - eine trennende sowie kaschierende Wirkung. Drittens zeigt nur die Schmalseite des geplanten Mehrfamilienhauses gegen die Parzelle der Beschwerdeführerin, so dass der neue Hauptkörper mit seiner Länge von fast 22 m auch aus diesem 268 Verwaltungsgericht 2010