Vorinstanz erwähnte Richtlinie "Behindertengerechte Fusswegnetze" (Strassen – Wege – Plätze) der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen ist eine Planungshilfe und hat keinen für die Projektierung und den Bau der öffentlichen Strassen verbindlichen Stellenwert. Die Anpassung und Ergänzung der VSS - Normen ist in Bearbeitung (vgl. zum Ganzen Forschungsbericht des VSS Nr. 1308 "Hindernisfreier Verkehrsraum – Anforderungen aus Sicht von Menschen mit Behinderung, August 2010, S. 9. ff. und S. 190 ff. [http://partnershop.vss.ch]).