" Das Verwaltungsgericht schloss in diesem Entscheid darauf, dass kein Anwendungsfall dieser Bestimmung vorlag, da der Gebäudeabstand eingehalten war. 6.6. Aus der bisherigen Praxis des Verwaltungsgerichts lässt sich somit für den vorliegenden Fall, in dem es an besonderen Gemeinde- 180 Verwaltungsgericht 2010