Für die Oberstufe haben die Schüler und Schülerinnen ein Wahlrecht zwischen einem Besuch der Schulen in F., K. oder in Z. Dies bedeutet für C., dass sie für zwei bzw. effektiv noch ein Schuljahr einen Schulwechsel vollziehen müsste. Da dieser zudem auf die 5. Klasse und damit das Schuljahr vor dem Übertritt in die Bezirks-, Sekundar- oder Realschule fallen würde, erscheint ein Schulwechsel nicht gerade sinnvoll bzw. im Interesse des Kindes. 4.2.